Ehrbarer Kaufmann als Leitlinie für den Deutschen Corporate Governance Kodex


Den Deutschen Corporate Governance Kodex gibt es jetzt seit 2001. Die Diskussion um Compliance wird auch bereits seit gut zehn Jahren geführt. Wer glaubte, dass sich dadurch die Unternehmensführung zum Besseren gewandelt hätte, sieht sich getäuscht. Unfähige Aufsichtsräte, unverschämte Vorstände, freche Bankdirektoren sind uns seit der Dotcomblase, der Finanz- und Wirtschaftskrise und bis heute gut bekannt. Um nur einige Namen der letzten Jahre zu nennen, sei hier Ackermann, Middelhoff, Winterkorn, Schlecker und Hoeneß aufgeführt. Regierungspapiere, Stellungnahmen und Kodizes für alle Unternehmensformen füllen Regale und lassen sich kaum noch überschauen. Das geeignete Mittel für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung scheint aber noch nicht gefunden zu sein.

Zwei Entwicklungen sind in Deutschland zu erkennen: Einmal sind so viele Vorstände und nun auch vermehrt Aufsichtsräte vor den Schranken des Gerichts gelandet wie nie zuvor und zum Teil bereits hinter den Gittern von Gefängnissen verschwunden. Dort können sie in aller Ruhe über die Qualität ihres Wirkens nachdenken. Hier geht es z.T. um die Frage, ob betriebliche Mittel für private Zwecke eingesetzt wurden wie bei Middelhoff oder ob die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsabläufe gesichert wurde wie im Falle des Siemens-Vorstands Neubürger.

Zum anderen verteidigen sich die Vorstände und Aufsichtsräte mit Hinweis auf die Gesetze, Verordnungen und Bilanzierungsregeln. Die Reputation der Wirtschaftsbosse ist schlecht, sie fühlen sich aber im Recht. Schließlich haben sie die komplexen Finanzderivate erfunden, die als Auslöser des finanziellen Zusammenbruches der Banken gelten. Insofern verstecken sich die Wirtschaftsführer hinter den Gesetzen und dem rechtlichen Verhau, der für den Laien nicht mehr durchschaubar ist. Alle Aussagen und Veröffentlichungen der Unternehmen werden vorab von den Hausjuristen geprüft, ob sie legal sind. Die Öffentlichkeit erwartet aber legitimes Verhalten der Wirtschaft.

Es zeigt sich in diesen Fällen, dass ein Verhaltenskodex, der Vorgaben für einzelne Sachverhalte macht, an seine Grenzen stößt wie z.B. bei der Vorstandsvergütung. Die Regelungen entwickeln keine Verhaltenssteuerung, die über das geschriebene Wort hinausgeht. Der Vorstand klebt mit seinem Hausjuristen an der Gesetzesformulierung und sucht gegebenenfalls nach der Lücke. Strebt man eine vorbildliche Unternehmensführung an, geht es im Grunde um die Suche nach den Tugenden des „ehrbaren Kaufmannes“ der „Maß und Ziel“ kennt und der „recht und billig“ das „jus bonum et aequum“(das billige Recht nach dem natürlichen Empfinden) eigenverantwortlich zu wahren weiß.

Der Vorsitzende der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, Dr. Manfred Gentz, hat deshalb die Diskussion um den ehrbaren Kaufmann neu angefacht. Er sieht ihn als Leitfigur mit Strahlkraft für die Wirtschaft. Er ist eingebettet in die staatliche Regulierung, die Selbstregulierung und die Freiheit des Einzelnen. In der Präambel des DCGK wird nun ausgeführt, dass “nicht nur Legalität, sondern auch ethisch fundiertes, eigenverantwortliches Verhalten“ verlangt wird.

Entstanden ist die Verhaltensform ehrbarer Kaufmann im 13. Jahrhundert in Norditalien und in Deutschland über die Hanse. Es fehlten zu dieser Zeit staatliche Regelungen für den Wirtschaftssektor. Gerade für den Handel über die Landesgrenzen hinweg war ein ungeschriebener Kodex eine Hilfe für die beteiligten Kaufleute. Der Kodex verlangte Tugenden wie Redlichkeit und Fairness, Integrität, Aufrichtigkeit, Verlässlichkeit, Weitblick, aber auch Fleiß und Anstand. Damit war kein altruistisches Verhalten gemeint. Für den ehrbaren Kaufmann war das Erzielen von Gewinn solange notwendig und richtig, solange es nicht zulasten und zum Schaden der Geschäftspartner oder der Allgemeinheit ging. Schwarze Schafe wurden geächtet; sie mussten neben finanziellen Einbußen einen – noch schwerer wiegenden – gesellschaftlichen Gesichtsverlust hinnehmen. Die Verhaltensnorm verhinderte somit Betrügereien.

Aufgegriffen wurde die Umgangsform „Ehrbarer Kaufmann“ im § 1 des IHK-Gesetzes. Den IHKs obliegt es insbesondere, „durch Vorschläge, Gutachten und Berichte die Behörden zu unterstützen und zu beraten sowie für Wahrung von Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmannes zu wirken“. Eine Formulierung, über die wohl häufig hinweggelesen wird.

Eine längere Tradition hat die Versammlung eines Ehrbaren Kaufmannes (VEEK) in Hamburg, die auf das Jahr 1517 zurückgeht. Der Verein tritt dafür ein, dass im Rahmen der jeweils gültigen Gesetze die im Geschäftsverkehr allgemein anerkannten ethischen Grundsätze und das Prinzip von Treu und Glauben beachtet sowie Handlungen unterlassen werden, die mit dem Anspruch auf kaufmännisches Vertrauen nicht vereinbar sind. Der Verein hat neun Leitsätze für ehrbares Verhalten erarbeitet, die eine gute Basis für die weitere Diskussion bilden können.

Der Ehrbare Kaufmann als Person:

Sich zur Einhaltung von Werten verpflichten

  • Der Ehrbare Kaufmann ist weltoffen und freiheitlich orientiert.
  • Der Ehrbare Kaufmann steht zu seinem Wort, sein Handschlag gilt.
  • Der Ehrbare Kaufmann entwickelt kaufmännisches Urteilsvermögen.

Der Ehrbare Kaufmann in seinem Unternehmen:

Bedingungen für ehrbares Verhalten schaffen

  • Der Ehrbare Kaufmann ist Vorbild in seinem Handeln.
  • Der Ehrbare Kaufmann schafft in seinem Unternehmen die Voraussetzungen für ehrbares Handeln.
  • Der Ehrbare Kaufmann legt sein unternehmerisches Wirken langfristig und nachhaltig an.

Der Ehrbare Kaufmann in Wirtschaft und Gesellschaft:

Den Rahmen für Ehrbares Handeln begreifen und gestalten

  • Der Ehrbare Kaufmann hält sich an das Prinzip von Treu und Glauben.
  • Der Ehrbare Kaufmann erkennt und übernimmt Verantwortung für die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung.
  • Der Ehrbare Kaufmann tritt auch im internationalen Geschäft für seine Werte ein.

Über Jahrhunderte wurde das Loblied des ehrbaren Kaufmannes gesungen, aber wohl nicht von den Wirtschaftsführern. Denn auch heute kann man noch lange den Ballindamm in Hamburg auf- und ablaufen, um auf einen ehrbaren Kaufmann zu treffen. Was bedeutet dann der Vorstoß, eine Verankerung im DCGK vorzunehmen.

Wenn der Staat den Rahmen vorgibt, innerhalb dessen sich die Wirtschaftssubjekte bewegen müssen, sollte das erfolgen, um den Schutz der anderen Wirtschaftsteilnehmer zu gewährleisten und die Kreativität einer missbräuchlichen Gestaltung einzuschränken. Diese Gesetze können aber nur den Rahmen vorgeben. Sie kommen ohne Grundprinzipien nicht aus. Nicht alle Einzelheiten des Wirtschaftslebens können durch Gesetze und Verordnungen geregelt werden. Grundprinzipien würden insofern für die nötige Flexibilisierung sorgen, da sie einen gewissen Unbestimmtheitsgrad aufweisen und unterschiedliche Auslegungselemente enthalten. Gerichte müssten dann gegebenenfalls zur Konkretisierung beitragen und die Durchsetzung gewährleisten. Auf künftige Entwicklungen und internationale Veränderungen müsste nicht mit einer Fülle von Gesetzesänderungen reagiert werden, wenn die Grundprinzipien das Verhalten bestimmen.

Die Grundprinzipien zeigen folgende Vorteile:

  • Sie fordern ein bestimmtes Verhalten ein, wo Regelungen fehlen.
  • Sie bekämpfen Auswüchse bei der Auslegung von Regelungen, die bis zum äußersten Rand strapaziert werden.
  • Sie liefern bei international unterschiedlichen Regelungen eine Hilfe für die Beteiligten.

Es stellt sich dann nur die Frage, warum das Leitbild des ehrbaren Kaufmannes bisher nicht geholfen hat, in der Zukunft aber erfolgreich sein soll?

Ein Grund könnte darin bestehen, dass alle Regelungen des DCGK in Zukunft unter der Maßgabe des ehrbaren Kaufmanns formuliert werden. Das ist das bevorzugte Anliegen vom Vorsitzenden der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Hier liegt die Rückendeckung von 60 verantwortlichen Spitzenführungskräften und ca. 10 Verbänden der deutschen Wirtschaft vor.

Ein zweiter Grund könnte dann vorliegen, wenn von einem Kulturwandel ausgegangen wird und das Bemühen bei allen Wirtschaftssubjekten auf den ehrbaren Kaufmann fixiert ist. Von diesem Kulturwandel ist aber noch nicht allzu viel zu sehen, wenn man die Tagespresse verfolgt. Die Diskussion über die Firmenethik wird seit Jahrzehnten geführt, alle großen Unternehmen haben sich einen Ethik-Kodex gegeben. Er ist aber leider nur zum Teil ein living paper.

Auch denkbar wäre, dass von den Gerichten konkrete Maßnahmen in bestimmten Fällen vorgegeben werden, wie die Grundprinzipien zu erfüllen sind. Wenn ein Richterrecht entsteht, das den Wirtschaftsführern immer dann mangelnde Aufsicht vorwirft, wenn Fehler entstanden sind, wird dies aber nicht zu einer guten Unternehmensführung beitragen. Als Beispiel sei hier der Neubürger-Fall erwähnt: Der Siemens Konzern verklagte den früheren Finanzvorstand Neubürger auf 15 Millionen Euro Schadensersatz im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre, die den Konzern insgesamt 2,5 Milliarden Euro kostete. Der Aufsichtsrat wollte damit den Aktionären demonstrieren, dass man die ehemaligen Spitzenmanager nicht verschont. Mit neun der elf Vorstände hatte Siemens Vergleiche geschlossen. Auch Neubürger wäre zu einem Vergleich bereit gewesen, wenn Siemens von ihm nicht vier Millionen Euro verlangte, deutlich mehr als von den anderen Vorständen. Er sah die Höhe des Betrags als Willkür an und wollte eine Entscheidung über die Höhe der Strafe durch das Gericht. Im Dezember 2013 verurteilte ihn das Landgericht München in erster Instanz wegen vernachlässigter Aufsichtspflicht zur Zahlung von 15 Millionen Euro. Dieses Urteil erschütterte die gesamte Unternehmenswelt. Damit wäre kein Manager in Deutschland mehr sicher vor Schadensersatzforderungen, für die er mit seinem Privatvermögen für Missstände im Unternehmen haften müsste. Kurze Zeit später beging Neubürger Selbstmord.

Ein weiterer Grund könnte sich daraus ergeben, dass die einzelnen Länder im Rahmen der Globalisierung enger zusammengewachsen sind und die Kulturen eine gewisse Angleichung erfahren haben. Somit kann auf allgemeine Grundprinzipien weltweit zurückgegriffen werden. Allerdings ist die Anzahl von Unterschieden auch heute noch gewaltig:

  • Begrüßungsgeschenke sind in arabischen Ländern Pflicht.
  • Kinderarbeit ist auch heute noch in Asien häufig anzutreffen.
  • Beschleunigungsgelder sind in Russland nicht verboten.
  • Pelztierhandel wird in Russland von der Gesellschaft akzeptiert.

Die Wirtschaft braucht verlässliche Regelungen, an denen sie sich orientieren kann. Werden diese Regelungen im Einzelfall analysiert, besteht die Gefahr, dass sich irgendeine unterlassene Aufsichtsmaßnahme immer finden lässt. Die Rechtsprechung begnügt sich häufig mit der Feststellung, dass die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend waren, ohne selbst operationale Größen abzustecken. Gerade dieses Vorgehen führt zu den Auseinandersetzungen der Juristen vor Gericht, hilft aber nicht dem Aktionär oder dem Gläubiger. Manager brauchen klare Vorgaben. Berechenbarkeit ist die Voraussetzung für wirtschaftliches Handeln.

Der ordentliche Kaufmann wurde in Deutschland durch das Handelsgesetzbuch als Orientierungshilfe vorgegeben, hat aber gewagte Auslegungen oder gar Verstöße gegen die Rechnungslegungsvorschriften nicht verhindert. Der nächste Schritt geht nun vom ordentlichen zum ehrbaren Kaufmann.

Es wird sich zeigen, ob das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns ein weiteres Hintertürchen zum Strapazieren von Gesetzesauslegungen ist, oder ob es ein echtes Umdenken bei den Wirtschaftsbossen auslöst. Wie schwierig es ist Lösungen zu finden, zeigt sich bei der Diskussion um die Vorstandsbezüge (VW-Vorstand erhält für 13 Monate Tätigkeit 13 Mio. Euro), den amerikanischen Banken, die schon fast wieder im Goldrausch sind, und der Fülle an Kartellverstößen der deutschen Wirtschaft.

Notwendig sind heute mehr denn je echte Unternehmenspersönlichkeiten mit sozialem Engagement. Gute Unternehmensführung ist die beste Medizin zur Vermeidung von unredlichem Handeln. Nie war der ehrbare Kaufmann so wertvoll wie heute im Hinblick auf die Entwicklung der nächsten Jahre.